Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Provision:
Salvatorische Klausel:
|
Da
das Wissen um Kauf- oder Mietgelegenheiten ein wesentlicher Teil
unseres "Betriebskapitals" ist, erwarten wir, dass Sie unsere Angebote
nur für sich verwenden und vertraulich behandeln. Bei Weitergabe an
Dritte haftet der Interessent für die Provision bei anderweitigem
Vertragsabschluß. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn der
wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird oder
ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner
gehörendes Objekt zustande kommt.
Bereits bekannte Objekte
weisen Sie bitte sofort zurück, bei schriftlichen Angeboten innerhalb
von fünf Tagen. Kann die Vorkenntnis nicht bewiesen werden, ist unser
Angebot für den Abschluß ursächlich. Der Vorkenntniseinwand muß bis zum
Zustandekommen des Vertrages erhoben werden, ansonsten ist er
ausgeschlossen.
Die in unseren Angeboten gemachten
Angaben beruhen auf Informationen, die wir für verläßlich halten - weil
sie uns aber von Dritten übermittelt wurden, können wir keine Gewähr
für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen. Unsere Angebote
erfolgen freibleibend und unverbindlich - Irrtümer, Änderungen oder
Zwischenverkauf, bzw. Zwischenvermietung müssen vorbehalten bleiben.
Das
Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet
Auftragserteilung. Das Verwenden unserer Angebote oder die
Inanspruchnahme unserer Dienste bedeutet Akzeptieren vorgenannter
Bedingungen.
Unsere Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt: - bei Kaufobjekten 5,95% (inklusive derzeitiger 19% Mehrwertsteuer) des jeweiligen Kaufpreises -
bei Mietobjekten 2,38 Kaltmieten bei Mietwohnungen bzw. 3,57
Nettomonatsmieten bei Gewerbeimmobilien, jeweils inklusive derzeitiger 19% Mehrwertsteuer
Unsere
Provision wird immer erst im Erfolgsfall fällig, d.h. mit Abschluss des
Kaufvertrages oder Mietvertrages ist die Provision verdient und vom
Käufer, bzw. Mieter zu zahlen.
Wir arbeiten aus Gründen der
Transparenz nicht mit einer Innenprovision. Eine mit dem Verkäufer
vereinbarte Innenprovision wird in den Kaufpreis eingerechnet und
führt dazu, dass Sie auch auf den Provisionsanteil
Grunderwerbssteuer/Notar/Gerichtsgebühren (ca. 5%) zahlen müssen!
Sollten
einzelne Passagen oder Formulierungen dieser Bestimmungen nicht oder
nicht
mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, so
bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon
unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil
unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll zwischen den Parteien dann durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt.
|