Da das Wissen um Kauf- oder Mietgelegenheiten ein wesentlicher Teil unseres „Betriebskapitals“ ist, erwarten wir, dass Sie unsere Angebote nur für sich verwenden und vertraulich behandeln. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Interessent für die Provision bei anderweitigem Vertragsabschluß. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt.
Bereits bekannte Objekte weisen Sie bitte sofort zurück, bei schriftlichen Angeboten innerhalb von fünf Tagen. Kann die Vorkenntnis nicht bewiesen werden, ist unser Angebot für den Abschluß ursächlich. Der Vorkenntniseinwand muß bis zum Zustandekommen des Vertrages erhoben werden, ansonsten ist er ausgeschlossen.
Die in unseren Angeboten gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die wir für verläßlich halten – weil sie uns aber von Dritten übermittelt wurden, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich – Irrtümer, Änderungen oder Zwischenverkauf, bzw. Zwischenvermietung müssen vorbehalten bleiben. Wir dürfen für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig werden.
Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung. Das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme unserer Dienste bedeutet Akzeptieren vorgenannter Bedingungen.
Provision:
Unsere Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt – soweit sich aus den Objektangeboten nichts anderes ergibt – :
– bei Kaufobjekten eine Verkäuferprovision in Höhe von 7,14% (inklusive derzeitiger 19% Mehrwertsteuer) des jeweiligen Kaufpreises
– bei Gewerbemietobjekten eine Mieterprovision in Höhe von 3,57 Nettomonatsmieten (inklusive derzeitiger 19% Mehrwertsteuer)
– bei Wohnmietobjekten eine Vermieterprovision in Höhe von 2,38 Kaltmieten (inklusive derzeitiger 19% Mehrwertsteuer)
Unsere Provision wird immer erst im Erfolgsfall fällig, d.h. mit Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages ist die Provision verdient und zu zahlen.
Haftungsbegrenzung:
Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Verjährung:
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Gerichtsstand:
Sind Makler und Kunde Unternehmer i.S. § 14 BGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Passagen oder Formulierungen dieser Bestimmungen nicht oder nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, so bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.