Das KfW Programm Wohneigentum für Familien (WEF) gilt als Nachfolger des Baukindergeldes
Unterschied zum Baukindergeld: Zinsvergünstigtes Darlehen statt Zuschuss und EH40 sowie Neubau als Voraussetzung.
- Voraussetzungen: Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 90.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen plus 10.000 Euro pro weiterem Kind – also maximal 100.000 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern.
Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Mindestens Effizienzhausstandard EH40
Ersterwerb oder erstmaliger Bau einer Immobilie - Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
- Konditionen: Bis zu 220.000 Euro für eine Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40) oder maximal 270.000 Euro für einen Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – bei einer Familie mit zwei Kindern 170.000 Euro (EH40) beziehungsweise 220.000 Euro (EH40 mit QNG).
- Fördervolumen: 350 Millionen Euro
- Die Förderung Wohneigentum für Familien (WEF) kannst du über das KfW-Programm 300 beantragen. Seit März 2024 sind zudem neben 10 Jahren Zinsbindung auch 20 Jahre möglich.
