Baukindergeld

Die Große Koalition hat beschlossen rückwirkend ab dem 01.10.12018 Baukindergeld als Förderung für den Erwerb von Eigenheimimmobilien einzuführen.

Baukindergeld

Das Gesetz soll im Sommer beschlossen werden und Anträge bei der KfW ab August eingereicht werden können. 12.000 € pro Kind gibt es in 10 Jahren an staatlicher Förderung, bei 2 Kindern also 24.000 € und bei Kindern 36.000 €.

Das Baukindergeld soll kleine und mittlere Einkommen stützen, deshalb gilt eine Einkommensgrenze:

Mit 1 Kind darf das Haushaltseinkommen  75.000 €  zu versteuerndes einkommen und zusätzlichem Freibetrag von  15.000 €  = gesamt 90.000 € nicht überschreiten. Bei 2 Kindern dürfen analog gesamt 105.000 €, bei 3 Kindern 120.000 € nicht überschritten werden. Ermittelt wird nach den durchschnittlichen Einkünften der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung.

Geplant ist, das Baukindergeld über die staatliche KfW-Förderbank zu ermöglichen. Auf der Website der KfW können Sie sich informieren ab wann Anträge gestellt werden können. Das Baukindergeld kann dann als zusätzliches Kapital in die Finanzierung einer Immobilie eingebracht werden und so die Konditionen des Kredits verbessern.

Gefördert wird nur der erste Erwerb einer Immobilie oder ein Neubau.

Das Baukindergeld wird von allen Steuerzahlern finanziert. So schön diese Regelung also für Familien ist, so teilen wir doch die Kritik des Steuerzahlerbundes, der zu Recht betont, dass Familien aber auch anderen Steuerzahlern mehr geholfen wäre wenn die Grunderwerbssteuer gesenkt würde. Bei der momentanen Regelung dürfen Singles und Kinderlose zwar mit zahlen gehen aber leer aus…ebenso diejenigen, die sich trotz dieser Regelung kein Wohneigentum leisten können.