Grundsteuer 2025

Grundsteuerreform

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Konzept berechnet. Was die Reform für Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter bedeutet – alles auf einen Blick.

Am 1.1.2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. Sie wird auf Grundlage von neuen Regeln und teilweise deutlich höheren Hebesätzen der Kommunen erhoben.

Für die meisten Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B relevant: Sie wird für betriebliche und private Grundstücke fällig und variiert je nach Grundsteuermodell in den Bundesländern. Neu eingeführt wird in manchen Ländern die Grundsteuer C – hier kann künftig ein höherer Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke beschlossen werden.

Vermieter können die Grundsteuer zu 100 % auf Mieter umlegen.

Beschlossen wurde die Grundsteuerreform im Jahr 2019, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 eine Neuregelung gefordert hatte. Bei den Grundsteuermodellen der Bundesländer gibt es erhebliche Unterschiede – das Reformgesetz sieht neben dem Bundesmodell eine Öffnungsklausel vor, die eigene Landesgesetze möglich machte.

Knapp 36 Millionen Grundstücke mussten neu bewertet werden. Bis zum 31.12.2024 galten die Grundstückswerte von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland).

Der Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel Steuer am Ende fällig wird, hängt von den Hebesätzen ab, die von den Städten und Gemeinden angepasst werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro pro Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern oft um vierstellige Beträge.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen komplett den Kommunen zu.